Danke Hardedge, Danke Ulpian

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    • Danke Hardedge, Danke Ulpian

      hi leute,

      ich wollte euch nur kurz mitteilen wie toll ich eigentlich hardedge finde. und zwar: -> soooooooooooooooooooooo toll :D :D :D

      das ist eines der ersten foren in dem ich mich fast täglich aufhalte, weil einfach die leute hier so cool und kompetent sind wie in keinem anderen forum das ich kenne.

      in diesem zusammenhang möchte ich euch kurz erzählen was mir vor kurzem passiert ist (ohne hardedge hätte ich da echt blöd aus der wäsche geschaut).
      (manche haben es evtl. schon in einem anderen thread gelesen PS3 defekt ! wie Spielstände speichern)

      über ostern ist meine playstation, die ich im januar gekauft habe, kaputt gegangen. daraufhin habe ich mit meinem verkäufer kontakt aufgenommen und dieser verwies mich an den TVS reparaturservice von
      sony (wo übrigens das gerät nicht gegen ein neues ausgetauscht wird sondern gegen ein überholtes und das kann bis zu 8 wochen dauern). ich hatte mich eigentlich schon damit abgefunden das gerät einzuschicken
      und habe mich hier im forum informiert wie ich meine spielstände sichern kann. da hat mir der mod ulpian schnell geantwortet und mich auch noch gefragt wie alt mein gerät sei. als er erfahren hat, dass das
      gerät noch nicht mal 6 monate alt war hat er mich darüber informiert das ich den gesetzlichen anspruch auf sofortigen umtausch mit einer fabrikneuen PS3 gegenüber dem verkäufer habe. daraufhin haben wir
      meinem verkäufer 2 mails geschickt in denen wir bzw. ich einen sofortigen umtausch gegen eine neue verlangt habe. der verkäufer antwortete auf beide mails mit "es ist kein umtausch möglich nur eine reparatur bla bla bla"
      somit hat der verkäufer gegen das gesetz verstoßen und dadurch hatte ich das recht auf den ersatz aller rechtsverfolgungskosten. alles weitere ging ganz schnell. ulpian hat mir geholfen einen anwalt einzuschalten, schreiben fertig gemacht,
      an den verkäufer geschickt, dann noch ein zweites schreiben, defekte ps3 an verkäufer und nach 3 tagen kam schon die neue :D

      das alles hat ca. 1 1/2 wochen gedauert dank ulpian. hätte er mir nicht geholfen würde ich heute noch luft shoryukens machen :bad: :bad:


      also hier nochmals ein gaaaaaaaaaaaaaaaanz fettes lob an ULPIAN....

      ein gamer für alle, alle gamer für einen
      hadoken.eu
      GERMAN FIGHTING GAME EVENT ORGANIZERS
    • Das man bereit ist, jemandem den man nicht mal kennt so weit auszuhelfen, das ist schon erstaunlich. Grosses Lob an ulpian. Der hat auch immer so schön saubere Posts...
      Finde ich gut, dass du noch SF zocken hast, Padau.
      So few people are willing to actually get into a game and understand what makes a 2-D fighter tick that everyone will write it off as something they'd already seen. You can't really have a 2-D fighting game anymore without a "gimmick" and people will judge the game based on what the gimmick is.
      Unfortunately, it doesn't really work. It's almost impossible to argue that the best 2-D fighting game ever produced was Hyper Fighting. We've been going in the wrong direction ever since.

      --Jay Snyder
    • unter welcher rechtlichen Grundlage hat man den sofort anspruch auf ne neue PS3? Ich meine, wenn das defekte Gerät schon einige Monate aufm Buckel hat....? Bisher dachte ich immer, der händler hat gesetzlichen anspruch auf 2 Nachbesserungsversuche? Das heisst, er kann sich also aussuchen, ob er reparieren lässt bzw. gleich gegen neu tauscht.
      Eine "runderneuerte" PS3 als Austausch würde ich mit btw aber auch nicht andrehen lassen.

      THX vorab.

      Aber auf jeden Fall eine sehr nette Aktion von Uplain!
    • ActionJaxon schrieb:

      unter welcher rechtlichen Grundlage hat man den sofort anspruch auf ne neue PS3? Ich meine, wenn das defekte Gerät schon einige Monate aufm Buckel hat....? Bisher dachte ich immer, der händler hat gesetzlichen anspruch auf 2 Nachbesserungsversuche? Das heisst, er kann sich also aussuchen, ob er reparieren lässt bzw. gleich gegen neu tauscht.


      Hallo ActionJaxon,

      ich habe mal das besagte anwaltliche Schreiben im Falle von Padau gescannt und hochgeladen:
      => Padau gegen Händler

      Dort werden auf 8 Seiten alle juristischen Aspekte ausführlichst erörtert. :P
      Eine sehr kurze Zusammenfassung des Falles findest Du übrigens >hier<.



      Stark zusammengefasst:

      Der Anspruch auf eine fabrikneue PS3 folgt aus §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB iVm. § 476 BGB.

      Der Verkäufer einer Sache haftet gesetzlich vorgeschrieben 2 Jahre dafür, dass die Sache nicht bereits bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft war. Dies nennt sich Gewährleistung, richtet sich ausschließlich gegen den eigenen Verkäufer und hat mit der (freiwilligen) Herstellergarantie nichts zu tun.

      Gem. § 439 Abs. 1 BGB hat grundsätzlich der Käufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Nachlieferung (Umtausch mit einer neuen Sache). Zwar sieht Abs. 3 des Paragraphen auch Ausnahmen von diesem Käuferwahlrecht vor, die Fälle der dort angesprochenen "Unverhältnismäßigkeit" werden aber -gerade im Verbraucher-Händler-Verhältnis- von der Rechtsprechung recht streng (d.h. zugunsten des Verbrauchers) ausgelegt.

      Tritt nun ein Defekt bei einer neu gekauften Sache bereits in den ersten 6 Monaten auf, so wird (beim Kauf eines Verbrauchers vom gewerblichen Händler) gem. § 476 BGB gesetzlich vermutet, dass eben dieser Defekt bereits bei der Übergabe "im Keim" angelegt war, auch wenn er sich erst nach Monaten gezeigt hat. Es sei denn die Art der Sache ist mit dieser Vermutung unvereinbar (z.B. bei verderblichen Waren) oder die Art des Mangels (z.B. offensichtliche Sturzschäden, die auf eine nachträgliche Entstehung schließen lassen). Ansonsten gilt die gesetzliche Vermutung, wie im Falle der PS3, die nach 4 Monaten einen Laufwerkdefekt aufweist.

      All diese Rechte und Vorschriften zugunsten des Verbrauchers können im Verhältnis zwischen Verbraucher und gewerblichem Händler auch nicht durch AGB oder sonstige Vereinbarungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, vgl. § 475 BGB.


      Zusammengefasst kann man sagen:
      Tritt bei einer neu gekauften Sache in den ersten 6 Monaten ein Defekt auf und liegen >diese Bedingungen< vor, so hat der Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf sofortigen Umtausch mit einer neuen Sache.


      In der Praxis wollen Händler davon natürlich nichts wissen (bzw. wissen es wirklich nicht) und verweisen ihre Kunden bei einem Defekt direkt an den Hersteller oder aber sehen sich selbst lediglich als Mittler zwischen dem Kunden und dem Hersteller an. Das ändert freilich nichts daran, dass man als Verbraucher dieses Recht ohne große Anstrengungen und zeitnah durchsetzen kann. Kann man zudem belegen, dass der Händler zuvor die berechtigte Forderung abgelehnt hat, kann man auch seine gesamten Anwaltskosten vom Händler einfordern.


      Das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz führt hierzu aus (hier):
      "Ebenfalls beliebt ist der Hinweis, dass der Kunde vorrangig nur eine Reparatur verlangen kann. Nur wenn diese (mehrfach) fehlschlägt, kann der Käufer die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Ein Verkäufer, der so argumentiert hat entweder die Schuldrechtsreform verschlafen und verwendet wahrscheinlich auch noch veraltete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder er möchte seine Kunden in Bockshorn jagen.
      Eine Beschränkung auf die Nachbesserung ist gegenüber einem Verbraucher nicht möglich. Der Verbraucher behält das Recht, nach seiner Wahl auch die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen.
      "


      Anwaltskanzlei Flick (hier)
      "Während der ersten 6 Monate nach Übergabe sollte man sich daher selbst bei Bestehen einer Garantie auch nicht an den Hersteller verweisen lassen, sondern in jedem Fall beim Verkäufer Ersatz, Reparatur oder Geld zurück verlangen. Der Händler ist Vertragspartner und darf schon nach den Bestimmungen über AGBen im BGB den Käufer nicht an Dritte verweisen."
      "Dem Käufer stehen dabei zwei Formen der Nacherfüllung zu: Die Nachbesserung oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Zwischen den beiden Varianten steht nach eindeutigem Wortlaut des § 439 BGB dem Käufer das Wahlrecht zu. Dieses Wahlrecht kann wegen § 475 BGB jedenfalls bis zur ersten Fehlermeldung auch nicht durch AGBen eingeschränkt werden. Der Käufer kann also wählen, ob er die Sache repariert haben möchte oder lieber eine mangelfreie Nachlieferung gegen Tausch seiner (kaputten) Sache haben möchte. Zu beachten ist dabei, dass einige Unternehmen versuchen, dem Käufer dieses Wahlrecht abzunehmen. Dies geschieht oft mit dem Hinweis auf "Bestimmungen zur Durchführung von Mangelbeseitigungen" oder ähnliches. Der Käufer muss sich auf derartige Änderungen seiner Rechte, die nach Mängelanzeige gem. § 475 Abs. 1 BGB wohl auch als zulässig anzusehen sind, aber nicht einlassen. Er sollte in solchen Fällen bereits bei der Reklamation ausdrücklich erklären (am besten schriftlich), dass er den Bedingungen widerspricht und eine Nacherfüllung nach dem Gesetz verlangt."


      Wie gesagt, kann man die umfassende Begründung des besagten Anspruchs anhand des konkreten Falles von Padau auch in den >Scans des anwaltlichen Schreibens< nachlesen.



      Bisher dachte ich immer, der händler hat gesetzlichen anspruch auf 2 Nachbesserungsversuche?
      Das ist ein sehr weit verbreiteter Rechtsirrtum, der vielerorts Verwirrung stiftet. Siehe dazu mit zahlreichen Nachweisen:=> Kein Recht des Verkäufers auf zweimaligen Reparaturversuch



      Man sollte sich als Verbraucher wirklich nicht abschrecken lassen, sondern sein gutes Recht auch durchsetzen.
      Wenn der Defekt in den ersten 6 Monaten auftritt und >diese Bedingungen< erfüllt sind, hat man Anspruch auf sofortigen Umtausch mit einer neuen Sache.


      siehe dazu auch die folgenden konkreten Fälle:
      "srYhigH" gegen unbekannten Händler (nach kurzer Diskussion)
      "midin00" gegen Saturn (nach längerer Diskussion)
      "Rebell72" gegen MediaMarkt (erst nach Zustellung eines entsprechenden Schreibens)
      "niker1985" gegen MediaMarkt (erst nach Zustellung eines entsprechenden Schreibens)
      "Pfize1801" gegen Online-Händler (erst nach Zustellung eines entsprechenden Schreibens)
      "pot1976" gegen MediaMarkt (obwohl MM einen Anwalt eingeschaltet hatte, um die Forderung nicht zu erfüllen)
      "neo-tronic" gegen Online-Händler (erst mit anwaltlicher Hilfe)



      mfG
      ulpian
    • das ist ja mal ein service, vielen dank dafür!
      ich selbst hatte schonmal ein ähnliches problem mit einem kaffee vollatomaten. wurde zweimal eingeschickt und zweimal repariert. der defekt trat aber immer wieder auf, bis ich dann resigniert habe. gerät war auch noch relativ neu, hatte aber damals nicht den arsch in der hose, anwaltliche schritte ein zu leiten um mir ein neues austauschgerät zukommen zu lassen!
      auf jeden fall bin ich beim nächsten mal schlauer!!
    • ja der gute Ulpian ist einer der hilfsbereitesten und offensten Menschen die ich bisher (online) kennen lernen durfte.
      Diese Sache mit dem PS3 Umtausch beweist es nur noch einmal.
      Zumal er das ja nicht nur hier macht sondern scheinbar auch in anderen Foren (in einem anderem PS3 Forum hab ich das hier auch gefunden).

      Da kann ich echt nur meinen Hut ziehen! :good:
      - warum du hab orangr :fplm:
      Pullin' in the reigns and hold back the hunger!
      No, now it's too late...
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